Regulatorik · GPSR

GPSR — Produktsicherheitsinformationen im Produktdatensatz

Die General Product Safety Regulation verlangt Sicherheitsinformationen, Warnhinweise und Rückverfolgbarkeitsangaben für nahezu alle Konsumgüter, die in der EU verkauft werden.


Wer ist betroffen

Was gefordert wird

Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitsangaben direkt am Produkt oder in der Produktdarstellung.

Warnhinweise in der jeweiligen Landessprache
Hersteller- bzw. Importeur-Angaben zur Rückverfolgbarkeit
Verantwortliche Kontaktperson in der EU, wo erforderlich

Konsequenz bei Nichteinhaltung

Fehlende Sicherheitsinformationen können zu Verkaufsverboten einzelner Produkte auf Marktplätzen und im eigenen Shop führen — Marktplätze prüfen zunehmend automatisiert vor der Listung.


Wie Y1 das aus dem PIM löst

Sicherheitsinformationen sind Pflichtattribute wie jedes andere Produktmerkmal — im PIM einmal je Produkt gepflegt, automatisch auf allen Kanälen konsistent statt pro Marktplatz einzeln nachgezogen.

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