Die General Product Safety Regulation verlangt Sicherheitsinformationen, Warnhinweise und Rückverfolgbarkeitsangaben für nahezu alle Konsumgüter, die in der EU verkauft werden.
Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitsangaben direkt am Produkt oder in der Produktdarstellung.
Fehlende Sicherheitsinformationen können zu Verkaufsverboten einzelner Produkte auf Marktplätzen und im eigenen Shop führen — Marktplätze prüfen zunehmend automatisiert vor der Listung.
Sicherheitsinformationen sind Pflichtattribute wie jedes andere Produktmerkmal — im PIM einmal je Produkt gepflegt, automatisch auf allen Kanälen konsistent statt pro Marktplatz einzeln nachgezogen.
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