Regulatorik · Batteriepass

Der digitale Batteriepass — Pflicht ab 18. Februar 2027

Ab 18. Februar 2027 müssen EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh einen digitalen Produktpass mit rund 90 Pflichtattributen bereitstellen.


Wer ist betroffen

Was gefordert wird

Rund 90 Pflichtattribute nach DIN DKE SPEC 99100 — von Kapazität und Chemie bis zu Reparatur- und Recyclinginformationen.

Batteriechemie und -kapazität
CO₂-Fußabdruck über den Lebenszyklus
Reparatur- und Demontageinformationen
Recyclinganteil und Rohstoffherkunft

Konsequenz bei Nichteinhaltung

Ohne gültigen digitalen Produktpass drohen Marktausschluss und Bußgelder — betroffene Produkte dürfen ab dem Stichtag ohne DPP nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.


Wie Y1 das aus dem PIM löst

Die ~90 Pflichtattribute stammen größtenteils aus Daten, die bereits in PIM, ERP oder PLM liegen — verstreut über mehrere Systeme. Ihr PIM wird zur einzigen Quelle, aus der der Produktpass automatisiert befüllt wird, statt bei jeder Änderung manuell nachgepflegt zu werden.

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