Seit 19. Juli 2026 dürfen Großunternehmen unverkaufte Konsumgüter nicht mehr vernichten, ohne darüber zu berichten — das verbindliche Berichtsformat für Vernichtungsdaten folgt am 2. März 2027.
Berichtspflicht zu Vernichtungsdaten unverkaufter Konsumgüter.
Fehlende oder unvollständige Berichterstattung zu Vernichtungsdaten ist ein Compliance-Risiko, das mit dem verbindlichen Berichtsformat ab März 2027 konkreter wird.
Vernichtungsdaten sind nur so belastbar wie die Produktdaten, aus denen sie stammen — ein PIM als zentrale Quelle macht die Berichterstattung zu einem Datenexport statt zu einer manuellen Sondererhebung.
Zur Regulatorik & Compliance-Beratung