Regulatorik · ESPR

ESPR-Vernichtungsverbot — seit Juli 2026 aktiv

Seit 19. Juli 2026 dürfen Großunternehmen unverkaufte Konsumgüter nicht mehr vernichten, ohne darüber zu berichten — das verbindliche Berichtsformat für Vernichtungsdaten folgt am 2. März 2027.


Wer ist betroffen

Was gefordert wird

Berichtspflicht zu Vernichtungsdaten unverkaufter Konsumgüter.

Erfassung, wie viele unverkaufte Produkte vernichtet werden
Dokumentation der Vernichtungsgründe
Berichterstattung im ab 2. März 2027 verbindlichen Format

Konsequenz bei Nichteinhaltung

Fehlende oder unvollständige Berichterstattung zu Vernichtungsdaten ist ein Compliance-Risiko, das mit dem verbindlichen Berichtsformat ab März 2027 konkreter wird.


Wie Y1 das aus dem PIM löst

Vernichtungsdaten sind nur so belastbar wie die Produktdaten, aus denen sie stammen — ein PIM als zentrale Quelle macht die Berichterstattung zu einem Datenexport statt zu einer manuellen Sondererhebung.

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