Seit 28. Juni 2025 in Kraft: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt barrierefreie Produktinformationen von B2C-E-Commerce-Anbietern — nicht nur eine barrierefreie Website-Technik.
BFSG betrifft die Produktinhalte selbst, nicht nur Kontrast und Tastaturbedienung der Website.
Bußgelder bis 100.000 € — Enforcement ist seit Q1 2026 aktiv, nicht mehr nur eine theoretische Pflicht.
Alt-Texte, Beschreibungen und PDF-Tagging lassen sich als Pflichtattribute im PIM abbilden und für jede Produktänderung automatisch mitpflegen, statt nachträglich pro Kanal einzeln nachgebessert zu werden.
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