Regulatorik · BFSG

BFSG — Barrierefreiheit für Produktinhalte, nicht nur die Website

Seit 28. Juni 2025 in Kraft: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt barrierefreie Produktinformationen von B2C-E-Commerce-Anbietern — nicht nur eine barrierefreie Website-Technik.


Wer ist betroffen

Was gefordert wird

BFSG betrifft die Produktinhalte selbst, nicht nur Kontrast und Tastaturbedienung der Website.

Alt-Texte für alle Produktbilder
Verständliche, klar strukturierte Produktbeschreibungen
PDF-Tagging für Datenblätter und Bedienungsanleitungen
Ausreichender Farbkontrast in Produktdarstellungen

Konsequenz bei Nichteinhaltung

Bußgelder bis 100.000 € — Enforcement ist seit Q1 2026 aktiv, nicht mehr nur eine theoretische Pflicht.


Wie Y1 das aus dem PIM löst

Alt-Texte, Beschreibungen und PDF-Tagging lassen sich als Pflichtattribute im PIM abbilden und für jede Produktänderung automatisch mitpflegen, statt nachträglich pro Kanal einzeln nachgebessert zu werden.

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